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Professur (W2) für das Lehrgebiet Recht der Sozialen Arbeit Schwerpunkt Inklusion
Arbeitsort: Hildesheim - Niedersachsen
HAWK - Fachhochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen
Die HAWK ist eine staatliche Hochschule in Niedersachsen mit mehr als 6.000 Studierenden. Die Hochschule ist regional verankert und darüber hinaus national sowie international hervorragend vernetzt. Eine Basis dafür sind sicher auch ihre Wurzeln, die zum Beispiel am Standort Holzminden bis ins 19. Jahrhundert zurückreichen.
An der HAWK Hochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen ist an der Fakultät Soziale Arbeit und Gesundheit am Standort Hildesheim zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Professur zu besetzen:
Professur (W2) für das Lehrgebiet
Recht der Sozialen Arbeit Schwerpunkt Inklusion
Gesucht wird eine qualifizierte Persönlichkeit mit einem einschlägigen abgeschlossenen Hochschulstudium der Rechtswissenschaften mit I. und II. Juristischem Staatsexamen.
Vorausgesetzt werden ausgewiesene Erfahrungen in der Lehre in Verbindung mit besonderen Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis im Themengebiet der Professur, von denen mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen. Außerdem eine überdurchschnittliche wissenschaftliche Qualifikation, die in der Regel durch eine überdurchschnittliche Promotion oder entsprechende promotionsadäquate Leistungen nachgewiesen wird.
Erforderlich sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium sowie das erste Staatsexamen oder eine gleichwertige Qualifikation nach § 112 a DRiG und das zweite Staatsexamen, wobei mindestens eines der abgelegten Staatsexamen vorzugsweise mit Prädikat, mindestens jedoch mit befriedigend im oberen Bereich abgelegt worden sein muss.
Wünschenswert sind außerdem Forschungserfahrungen und Publikationen im Fachgebiet der Professur, Erfahrungen in der Einwerbung von Drittmitteln sowie Lehrkompetenz in englischer Sprache.
Die Lehre soll in erster Linie im Bachelorstudiengang „Soziale Arbeit“ und gegebenenfalls im Masterstudiengang „Internationale Soziale Arbeit in Forschung und Praxis“ erfolgen.
Insbesondere sind Lehre und Forschung in folgenden Rechtsgebieten vorgesehen:
- Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX),
- Sozialhilfe (SGB XII),
- Sozialverwaltungsrecht (SGB I, SGB X) und
- Sozialrecht und -politik der EU, Menschenrechte, soziale Rechte in Bezug auf Soziale Arbeit.
Außerdem wird die Bereitschaft vorausgesetzt, je nach den Erfordernissen der Fakultät, angrenzende Fächer in der Lehre zu übernehmen. Als selbstverständlich setzen wir Teamfähigkeit und die Bereitschaft voraus, sich zielgruppenorientiert in die Studienberatung, die Vertretung der Hochschule nach außen sowie in die akademische Selbstverwaltung einzubringen.
Es ist überdies erforderlich, interdisziplinär mit den anderen Fachdisziplinen an der Fakultät sowie an den anderen Fakultäten der Hochschule zusammenzuarbeiten, eng mit der Praxis in der Region zu kooperieren, internationale Kontakte zu intensivieren, sich in der Gremienarbeit zu engagieren sowie am Aufbau von neuen Studiengängen aktiv mitzuwirken.
Teile der Lehre, insbesondere im Masterstudiengang, sind gegebenenfalls in englischer Sprache anzubieten.
Eine offene Haltung, zu Digitalisierung im Hochschulalltag, digitalem Lernen und dessen Umsetzung sind wünschenswert. Die HAWK versteht sich als ein Ort der Chancenermöglichung; es wird eine vielfaltsfreundliche Grundhaltung aller Hochschulangehörigen erwartet. Deshalb werden bei einer Professur in den Bereichen Lehre und Forschung Gender- und Diversitätsstandards vorausgesetzt.
Fachliche Fragen beantwortet Ihnen gern Prof. Dr. Sabine Dahm unter 05121/881-400.
Die Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 25 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG), die Dienstaufgaben aus § 24 NHG. Die Stelle ist teilzeitgeeignet.
Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Online-Bewerbung (insbesondere Nachweise über Ihre wissenschaftlichen Qualifikationen und berufspraktischen Erfahrungen sowie Lehrnachweise), bis zum 24.01.2025, über unser Karriereportal.
Informationen nach Artikel 13 DSGVO zur Erhebung personenbezogener Daten finden Sie auf unserer Homepage unter: https://www.hawk.de/datenschutz-stellenangebote
Frauen sollen nach § 21 Absatz 3 NHG bei gleichwertiger Qualifikation bevorzugt berücksichtigt werden, solange der Frauenanteil in der jeweiligen Berufsgruppe an der Hochschule 50 von Hundert nicht erreicht hat. Die hauptberufliche Gleichstellungbeauftragte Nicola Hille gibt hierzu auf Anfrage weitere Auskünfte (nicola.hille@hawk.de).
Personen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe der einschlägigen Vorschriften bevorzugt berücksichtigt. Zur Wahrung Ihrer Interessen teilen Sie bitte bereits in der Bewerbung mit, ob eine Schwerbehinderung/ Gleichstellung vorliegt.