Wir beraten Unternehmen, Private Equity Fonds und Großbanken im Bereich nationaler und internationaler Akquisitionsfinanzierungen bei der Strukturierung, der vertraglichen Gestaltung und Implementierung komplexer und innovativer Finanzierungslösungen, die gemäß den spezifischen Anforderungen unserer Mandanten entwickelt werden. Durch das fundierte Verständnis für sämtliche Finanzierungsfragen im Bereich Eigen- und Fremdkapital sowie ein hohes Maß an wirtschaftlichem Verständnis, auch für Unternehmen in Sondersituationen, sind wir jederzeit in der Lage, umfassenden und kompetenten Rechtsrat zu erteilen.
Wir beraten inländische und internationale Mandanten in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Dazu gehören unter anderem die Planung, Beratung und Vertretung bei der arbeitsrechtlichen Umsetzung von Betriebsübergängen und Umstrukturierungen aller Art, die klassische Beratung und Vertretung (z. B. im Zusammenhang mit dem Abschluss von Anstellungs- und Dienstverträgen unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Fragen, Gestaltung und Inhalt der Anstellungsverhältnisse, Abmahnungen, Kündigungen), Verfahrensfragen zu Sonderkündigungsschutz sowie individual- und kollektivrechtlichen Vereinbarungen.
Im Bereich der strukturierten Finanzierungen steht die Beratung bei der Finanzierung bzw. Refinanzierung hochwertiger Mobilien und Immobilien sowie immaterieller Wirtschaftsgüter in nationalen oder grenzüberschreitenden Leasing-Transaktionen sowie bei der Restrukturierung bestehender Finanzierungen im Vordergrund. Durch umfassenden Erfahrungen bei Cash Flow-orientierten Finanzierungsmodellen sind die Mitglieder unseres Teams auch qualifiziert, Banken und Kreditnehmer bei sonstigen strukturierten Finanzierungsmodellen – auch unter Einbeziehung steuerrelevanter Aspekte – zu beraten. Hierzu gehören auch inländische und ausländische Finanzierungsstrukturen, bei denen häufig die steuerliche Optimierung wesentlicher Teil der Beratungsaufgabe ist.
Insbesondere die jüngsten Entwicklungen im Zuge der Finanzmarktkrise sowie die zunehmende europäische Anpassung der nationalen Regulierungsregime verlangen profunde Kenntnisse der regulatorischen Rahmenbedingungen und der Verwaltungspraxis der zuständigen Aufsichtsbehörde. Die zahlreichen gesetzgeberischen Änderungen der aufsichtsrechtlichen Anforderungen bedürfen einer fortlaufenden Anpassung sowohl der Vertragsgestaltungen als auch interner Reportinganforderungen von Banken und Emittenten von Kapitalmarktakteuren. Paul Hastings berät sowohl deutsche als auch internationale Investment- und Geschäftsbanken bei bankaufsichtsrechtlichen Fragestellungen sowie bei Fragen der Kapitalmarktorganisation.
Unsere Beratung umfasst dabei die gesamte Bandbreite banken- und wertpapieraufsichtsrechtlicher Belange von der Beantragung einer Banklizenz bis zu den Melde- und Prospektpflichten bei Emissionen und Sekundärmarkttransaktionen sowie innovativen Finanzprodukten. Im Rahmen unserer rechtlichen Betreuung übernehmen wir selbstverständlich den jeweils erforderlichen Abstimmungsprozess mit der zuständigen Abteilung der Aufsichtsbehörde.
Unser Team blickt zudem auf eine mehrjährige breite Erfahrung bei der Beratung im Rahmen von Insolvenz- und Sanierungsverfahren zurück. Die Anwälte aus dem Bereich Distressed Equity / Distressed Debt beraten Investoren, Fonds und Banken beim Erwerb von Unternehmen sowie anderen Vermögensgütern in Sondersituationen und aus der Insolvenz, der Gründung von Auffanggesellschaften sowie bei Fragen der Sanierung, Umschuldung und gesellschaftsrechtlichen Restrukturierung von Unternehmen. Daneben vertreten wir große Kreditgeber, Finanzinstitute und Unternehmensschuldner beim Erwerb oder der Veräußerung von leistungsgestörten Kreditportfolien einschließlich der dazugehörigen Sicherheiten, typischerweise im Rahmen von Bieterverfahren.
Paul Hastings verfügt über umfassende Expertise über die ganze Bandbreite an Finanzierungs- und Sicherungsmöglichkeiten für exportorientierte Unternehmen. Der Fokus unserer Beratung liegt dabei auf der Betreuung deutscher Unternehmen und Banken bei ihren internationalen Aktivitäten. Neben der Abstimmung klassischer staatlicher Absicherungs- und Finanzierungsmöglichkeiten im Rahmen der Programme der Exportkreditagenturen oder der Forfaitierung von Exportforderungen beraten wir unsere Mandanten bei der Ausnutzung von staatlich aufgelegten Finanzierungsprogrammen wie dem KfW/ERP Exportfonds.
Im Rahmen unserer transaktionsorientierten Tätigkeit und laufenden gesellschaftsrechtlichen Beratung decken wir den vollen Umfang des Kapital- und Personengesellschaftsrechts ab und führen insbesondere Restrukturierungen im Zusammenhang mit Private Equity, öffentlichen Übernahmen oder Mergers & Acquisitions-Mandaten durch. Hier erstreckt sich das Tätigkeitsspektrum von Gesellschaftsgründungen, Satzungsänderungen und Kapitalmaßnahmen über den Abschluss und die Beendigung von Unternehmensverträgen bis hin zu Verschmelzungen, Spaltungen und Rechtsformwechseln nach dem Umwandlungsgesetz; ein weiteres Fachgebiet stellt der Squeeze-out von Minderheitsgesellschaftern dar. Darüber hinaus beraten wir private und börsennotierte Aktiengesellschaften auf allen Gebieten der aktienrechtlichen Compliance, bei der Vorbereitung von Hauptversammlungen sowie der Gestaltung und Implementierung performanceorientierter Vergütungssysteme vor dem Hintergrund gestiegener Corporate-Governance-Anforderungen. Unser Leistungsspektrum umfasst schließlich auch die gesellschaftsrechtliche Konfliktberatung zwischen Gesellschaftern oder Organmitgliedern, sei es außergerichtlich, in Schiedsverfahren oder vor den ordentlichen Gerichten.
Paul Hastings berät international tätige Investoren, Projektentwickler und öffentlich rechtliche Körperschaften bei Developments in ganz Deutschland. Zu unserem Beratungsspektrum gehört die Ansiedlung von Einkaufszentren oder die Errichtung von öffentlichen Gebäuden wie z. B. Behörden- oder Kulturzentren, aber auch die Revitalisierung ehemaliger Industrieanlagen. Dabei decken wir sämtliche projektbezogenen Fragestellungen ab, beginnend mit Planungs- und umweltrechtlichen Verfahren über den Erwerb von Grundstücken und Abschluss von Mietverträgen bis hin zur Verhandlung und laufenden Betreuung von Generalunternehmer- und Werkverträgen. Hinzu kommt eine praxisnahe Beratung in angrenzenden Problemen des Vergabe- und des deutschen sowie europäischen Subventionsrechts.
Unsere immobilienrechtliche Praxis konzentriert sich vor allem auf das Transaktionsgeschäft. Wir betreuen seit Jahren namhafte Investoren und Kreditinstitute beim Erwerb und der Veräußerung wertvoller Büro- und Einzelhandelsimmobilien oder gewerblicher bzw. wohnungswirtschaftlicher Immobilienportfolien. Aufgrund der engen Verzahnung der Real Estate Practice mit unseren Bereichen Immobilienfinanzierung und Restructuring sind wir optimal auf die immer wichtigeren Immobilientransaktionen auf der Debt-Seite eingestellt, und zwar gleichermaßen bei Performing und Non/Sub-Performing Real Estate Loans.
Einen besonderen Schwerpunkt bilden dabei unsere Spezialkenntnisse in angrenzenden Bereichen wie z.B. Zwangsvollstreckungsrecht (Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung), Grundbuchrecht sowie Notar- und Gerichtskostenrecht. Im Zusammenhang mit der Restrukturierung von Immobilieninvestitionen oder mit Projektentwicklungen prüfen und verhandeln wir für unsere Mandanten ferner großvolumige gewerbliche Mietverträge für Einkaufszentren, Bürogebäude und Spezialimmobilien bzw. Szenarien für deren vorzeitige Beendigung.
Im Bereich Luftverkehr begleiten wir sowohl deutsche als auch internationale Fluggesellschaften sowie Investoren und institutionelle Leasinggeber im Rahmen von kurz- und langfristigen Leasing-, aber auch Sale and Lease Back-Transaktionen. Das Tätigkeitsspektrum umfasst dabei neben der Erstellung und Verhandlung des Vertragswerks auch die Beratung in sämtlichen Fragen des Luftverkehrs- und Luftverkehrszulassungsrechts, der Sicherheitenbestellung an Luftfahrzeugen sowie die Betreuung des gesamten Abstimmungsprozesses mit den Luftfahrtbehörden und Gerichten zur Sicherstellung der erforderlichen Registrierungen.
Auf dem Gebiet Mergers & Acquisitions geht unsere Beratungsdienstleistung bei Verkaufs- und Einkaufsmandaten über die Lösung rein juristischer Fragen hinaus. Unsere Tätigkeit beginnt – entsprechend dem vom Mandanten gewünschten Verfahrensablauf – bei der strategischen Planung im Vorfeld einer Transaktion. Sie setzt sich fort in einem für die Transaktion maßgeschneiderten Due Diligence-Prozess und umfasst weiter die Verhandlungsführung, die vertragliche Umsetzung der Due Diligence sowie der Verhandlungsergebnisse und schließlich– soweit gewünscht – die Gestaltung und fortlaufende Betreuung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen nach vollzogenem Erwerb.
Darüber hinaus beraten wir auch Private Equity-Investoren und Unternehmen bzw. Unternehmer bei Buy-out Transaktionen in allen rechtlichen Aspekten einschließlich der Finanzierung in Form von Eigen- und Fremdkapital sowie Senior, Mezzanine- und Interimsfinanzierungen.
Ein besonderer Fokus liegt zudem auf dem Gebiet Venture Capital. Aufgrund der ausgeprägten Erfahrungen in diesem Tätigkeitsfeld sind wir in der Lage, Investoren umfassend bei der Evaluierung, Strukturierung und beim Controlling von Beteiligungen zu beraten.
Im Bereich der Projektfinanzierung begleiten wir sowohl nationale als auch internationale Finanzierungsvorhaben in sämtlichen Industriebereichen sowie im Rahmen von Infrastrukturprojekten. Investoren unterstützen wir bei der Vereinbarung der Projektverträge, im Verfahren der Subventionsgewährung und in öffentlich rechtlichen Genehmigungsverfahren. Für Banken führen wir umfangreiche Risikountersuchungen (Due Diligence) durch und erstellen und verhandeln die gesamte Finanzierungs- und Sicherheitendokumentation.
Ein weiterer Bereich unserer Tätigkeit ist die Beratung von Banken, Unternehmen und Kommunen bei der rechtlichen Strukturierung und Beratung von Public Private Partnership-Vorhaben zur Realisierung öffentlicher Einrichtungen. Hier bieten wir sowohl eine umfassende Beratungsleistung für die öffentliche Hand als auch für Sponsoren und finanzierende Banken an, für die unsere Anwälte im Rahmen einer integrierten Teamleistung aus den Bereichen Öffentliches Recht, Vergaberecht, Baurecht, Gesellschaftsrecht, Bank- und Finanzierungsrecht und Steuerrecht zusammenarbeiten.