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Das Rechtsgebiet Bank- und Kapitalmarktrecht umfasst im weitesten Sinne sämtliche Fälle, die im Rahmen der Geschäftsverbindung zwischen Bank-/Finanzdienstleistern und Kunden (Privat-/Geschäftskunden) auftreten. Hierzu rechnen sich zum Beispiel Kreditvertragsrecht, der Zahlungsverkehr, der Wertpapierhandel, das Depot- und Investmentgeschäft bis hin zu den Spezialproblemen der Anlageberatung, Vermögensverwaltung und des sogenannten grauen Kapitalmarktes.
Gerichtliche Auseinandersetzungen im Kreditvertragsrecht und Kreditsicherungsrecht häufen sich. Eine Vielzahl von Kapitalanlegern bedarf kompetenter Beratung, wenn es um die Durchsetzung ihrer Rechte geht. Gerade im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts hat sich der Bedarf an spezialisierter Rechtsberatung in den vergangenen Jahren erhöht.
KAP Rechtsanwälte Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Von der Haftung des Vermittlers bei Fehlberatungen über Ansprüche aus Prospektfehlern bis hin zur Rückabwicklung von Hebelmodellen unter Einbeziehungen von (britischen) Lebensversicherungen stehen Ihnen KAP Rechtsanwälte mit Erfahrung und Kompetenz zur Seite.
KAP Rechtsanwälte als Kanzlei für Anlegerrecht und Anlegerschutz haben sich ausschließlich auf den Bereich Bankrecht und Kapitalmarktrecht bzw. Bankenrecht spezialisiert. Unsere Mandanten sind geschädigte Privatanleger und institutionelle Anleger wie etwa Kommunen.