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Mit sechs Fachanwälten für Arbeitsrecht stehen wir unseren Mandanten auf allen Gebieten des Individual- und des kollektiven Arbeitsrechtes beratend und bei der Führung gerichtlicher Auseinandersetzungen zur Seite. Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Beratung privater und öffentlicher Arbeitgeber im Bereich der betrieblichen und Unternehmensmitbestimmung, beispielsweise bei der Aushandlung von Sozialplänen oder der Vertretung in Einigungsstellen, sowie in der Führung von Tarifverhandlungen. Wir erarbeiten mit unseren Mandanten Lösungen für arbeitsrechtliche Problemstellungen bei Um- und Restrukturierungen, Betriebsübergängen, unternehmerischen Transaktionen und - aufgrund unserer langjährigen intensiven Tätigkeit im Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes und der Kirchen - bei Privatisierungsprojekten (PPP) und begleiten die Umsetzung dieser Konzepte.
Auf dem Gebiet des Bank- und Finanzrechts gehören Banken, mittelständische Unternehmen und private Investoren zu unseren Mandanten. Wir überprüfen und gestalten Verträge für die Gewährung und Aufnahme von Darlehen sowie für Projekt-, Immobilien- und Akquisitionsfinanzierungen. Zu unseren Aufgaben gehört auch die rechtliche Evaluierung von Kreditrisiken. Außerdem beraten wir börsennotierte Gesellschaften und Kreditinstitute im Bereich des Aufsichtsrechts, beispielsweise nach dem Wertpapierhandels-, dem Kreditwesen- oder dem Börsengesetz. Im Zusammenhang mit Fonds und Kapitalanlagen gehören Banken, Projektentwickler und private Investoren zu unseren Auftraggebern.
Unsere Erfahrung im Bau- und Immobilienrecht gründet sich auf der erfolgreichen Begleitung zahlreicher Großprojekte für private Investoren und öffentliche Auftraggeber. Unseren Fokus richten wir dabei auf die Konzeption und Verhandlung von Vertragswerken im Projektgeschäft (Maschinen- und Anlagenbau, Logistik, Informationstechnologie). Wir helfen bei der Lösung von Rechtsproblemen in den Bereichen "Entwickeln, Planen, Bauen, Finanzieren und Versichern". Für den Erwerb und die Nutzung von Immobilien entwerfen und verhandeln wir öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Verträge und beraten bei der Aufstellung von Bauleitplänen. Wir unterstützen und vertreten Architekten und Ingenieure im gesamten Bundesgebiet bei Haftungs- und Honorarfragen. In komplizierten Honorarangelegenheiten arbeiten wir eng mit qualifizierten Honorarsachverständigen zusammen.
Für Mandanten aus Dänemark und für die Beantwortung von speziellen Fragen zum deutsch-dänischen Rechtsverkehr haben wir eine spezielle Abteilung („Danish Desk“) eingerichtet. Ihr steht bei Bedarf die Expertise aller Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte von BROCK MÜLLER ZIEGENBEIN zur Verfügung. Soweit Rechtsfragen nach dänischem Recht zu beantworten sind, stehen uns Korrespondenzkanzleien in Dänemark zur Seite, mit denen wir zusammenarbeiten.
Netzbetreiber beauftragen BROCK MÜLLER ZIEGENBEIN mit der Beratung und forensischen Tätigkeit in Durchleitungs- und Entgeltfragen (NNE-Verfahren) sowie im Bereich der erneuerbaren Energien (Anschluss, Abnahme und Vergütung im Windenergiebereich). Neben unserer Tätigkeit in energiekartellrechtlichen Fragen wie dem Zugang zu Netzen und klassischen Fragen des Energievertragsrechts begleiten wir unsere Mandanten bei der Privatisierung kommunaler Energieversorgungsunternehmen und der Projektierung von Erzeugungsanlagen.
Zu unseren zentralen Beratungsfeldern zählt das Gesellschaftsrecht. Das Spektrum unserer Mandanten reicht dabei von "Start-up"-Unternehmen über Familiengesellschaften und größere mittelständische Unternehmen bis hin zu börsennotierten Aktiengesellschaften. Unsere Tätigkeit umfasst sowohl die Gestaltungsberatung, beispielsweise bei der Gründung und Umstrukturierung von Gesellschaften sowie bei der Unternehmensnachfolge und der Bildung von Joint Ventures im In- und Ausland, als auch die Beilegung von Konflikten zwischen Gesellschaftern. Wir vertreten unsere Mandanten zudem regelmäßig in gesellschaftsrechtlichen Spezialverfahren wie aktienrechtlichen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen und Spruch- oder Freigabeverfahren nach dem Umwandlungsgesetz.
Auf dem Gebiet des Handels- und Vertriebsrechts wird BROCK MÜLLER ZIEGENBEIN vorrangig von Industrie- und Handelsunternehmen beauftragt. Wir entwerfen und prüfen Verträge in den Bereichen des Handelsvertreter-, Vertragshändler- sowie des Franchise- und Lizenzrechts unter Berücksichtigung europarechtlicher und insbesondere kartellrechtlicher Vorgaben. Wir vertreten und beraten in- und ausländische Hersteller bzw. Vertragshändler im Zusammenhang mit Ausgleichsansprüchen des Handelsvertreters oder Vertragshändlers nach Beendigung ihres Vertragsverhältnisses. Darüber hinaus erstellen wir individuelle, auf die Bedürfnisse des Unternehmens zugeschnittene Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Zu unseren Auftraggebern zählen Immobilieninvestoren aus dem In- und Ausland, Bauträger, Immobilienentwickler, Bestandshalter sowie Banken und die öffentliche Hand. Die im Bereich des Immobilienrechts maßgeblichen Fragestellungen können, in Abhängigkeit zu Art und Umfang des Projektes, vielschichtig und komplex sein. Unsere Tätigkeit umfasst die Beantwortung von Einzelfragen bis hin zur fachübergreifenden juristischen Projekt- und Transaktionssteuerung, einschließlich Due Diligence.
Im Rahmen der Krisen- und Sanierungsberatung von Unternehmen, Gläubigern und Banken erarbeiten wir unter Berücksichtigung der insolvenzrechtlichen Aspekte effektive Sanierungskonzepte. Banken und andere Gläubiger beauftragen uns in diesem Zusammenhang mit den notwendigen Verhandlungen. Im Vorfeld der Insolvenz erstreckt sich unsere Beratung neben der Beantwortung der zivilrechtlichen und strafrechtlichen Fragen auf die Einrichtung und Organisation des Krisenmanagements in dem betroffenen Unternehmen. Wir erarbeiten und gestalten gemeinsam mit unseren Fachanwälten für Arbeitsrecht Sanierungs- und Umstrukturierungskonzepte. Die außergerichtliche Beratung und forensische Vertretung von Insolvenzverwaltern bildet einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit auf diesem Gebiet.
Das IT-Recht hat für Unternehmen ebenso erhebliche Bedeutung wie für die öffentliche Hand. Anlass für unsere rechtliche Beratung sind beispielsweise die Einführung neuer Software zur Unternehmenssteuerung, die Anpassung bestehender Serviceverträge an geänderte Anforderungen oder die Aktualisierung gewerblicher Internetauftritte im Hinblick auf Neuerungen in Gesetzgebung oder Rechtsprechung. In diesem Zusammenhang vertreten wir sowohl Anwender als auch Unternehmen aus der IT-Branche, gleich ob im Rahmen des Tagesgeschäfts oder bei größeren IT-Projekten.
Einen besonderen Schwerpunkt des IT-rechtlichen Dezernats bildet schließlich das Datenschutzrecht. BROCK MÜLLER ZIEGENBEIN berät hier sowohl die Betreiber von Internetplattformen als auch Unternehmen aus anderen Branchen im Hinblick auf die Gewährleistung der jeweils erforderlichen Datenschutzstandards. Dabei sind die stetig steigenden Anforderungen an die datenschutzrechtskonforme Gestaltung der IT-Umgebung zu berücksichtigen. In fachübergreifender Zusammenarbeit zwischen Arbeitsrechtlern und IT-Rechtlern bewerten wir schließlich die organisatorischen Betriebsabläufe.
Die Betreiber von Online-Shops unterstützen wir in allen fernabsatzrechtlichen Belangen, beginnend mit dem Aufbau der Shop Struktur über die laufende Beratung bis hin zum Führen von Rechtsstreitigkeiten. Einen besonderen Schwerpunkt bildet hier die Erstellung und laufende Überarbeitung spezifischer Vertragsbedingungen für den sogenannten E-Commerce.
Regelmäßig beraten und vertreten wir unsere Mandanten auch im deutschen und europäischen Kartellrecht. Im Fokus unserer Tätigkeit stehen dabei die Begleitung von Fusionskontrollverfahren beim Bundeskartellamt, die Beschäftigung mit möglichen Verstößen gegen das Kartellverbot und das Verbot missbräuchlicher Ausnutzung marktbeherrschender Stellungen. In diesem Zusammenhang vertreten wir unsere Mandanten insbesondere in den entsprechenden Verfahren vor Kartellbehörden und Gerichten.
BROCK MÜLLER ZIEGENBEIN berät Universitätskliniken, Krankenhäuser und die Ärzteschaft. Unsere Tätigkeit für niedergelassene Ärzte reicht von der Praxisgründung, dem Erwerb der Kassenzulassung über die Neu- oder Umgestaltung der ärztlichen Zusammenarbeit, MVZ, Praxiskooperationen, die Lösung von Grund- und Einzelfragen der vertragsärztlichen Tätigkeit (Honorar, Wirtschaftlichkeitsprüfung, Medikamentenregresse etc.) bis zur Vertretung von Ärzten in Arzthaftungsfällen. Krankenhausträger unterstützen wir in allen Bereichen des Medizinrechts. Einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet dabei die Beratung bei Privatisierungen, Re- und Umstrukturierungen, Begründung und Ausgestaltung von verschiedenen Kooperationsformen mit anderen Leistungserbringern und im Bereich der Krankenhausfinanzierung. Das ärztliche Arbeitsrecht, das Chefarztrecht und das Dienst- und Besoldungsrecht der Krankenhausärzte gehören ebenso zu unserem Kompetenzbereich.
Die Beratung beim Kauf und Verkauf von Unternehmen und Beteiligungen gehört zu den Spezialgebieten unserer Sozietät. Die Hauptaufgabe besteht dabei in der bestmöglichen Gestaltung und Verhandlung der Transaktion.
Für komplexe M&A-Transaktionen stellen wir Teams aus spezialisierten Anwälten zusammen, die an der Lösung der relevanten Aufgaben - beispielsweise aus dem Bereich des Kartellrechts, Arbeitsrecht oder des Immobilienrechts - mitwirken. Dies gilt insbesondere für die Phase der Due Diligence bei Unternehmenskäufen, aber auch bei gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen.
Gewerbliche Schutzrechte und der Name eines Unternehmens bestimmen oftmals dessen Wert. Marken, Unternehmensnamen, Titel und andere Kennzeichen sowie Gebrauchsmuster sind Schwerpunkte unserer umfassenden Beratung. Wir begleiten Markenanmeldungen im deutschen und internationalen Geltungsbereich.
Im Falle von Streitigkeiten entwickelt BROCK MÜLLER ZIEGENBEIN Konzepte zur Durchsetzung von Ansprüchen oder zur Abwehr von Rechtsverletzungen und vertritt die Mandanten erforderlichenfalls in entsprechenden gerichtlichen Prozessen und Verfahren vor den nationalen und internationalen Markenämtern.
Der Diversifizierung vieler Lebensbereiche folgend, hat das Öffentliche Recht überproportional an Bedeutung, aber auch an Komplexität gewonnen. Als traditionell in diesem Bereich spezialisierte Kanzlei widmet sich BROCK MÜLLER ZIEGENBEIN mit über Jahrzehnte erworbener Expertise den Fragestellungen des Verwaltungs-, Verfassungs- und Europarechts. Besondere Tätigkeitsschwerpunkte bilden die Beratung und Vertretung im öffentlichen Baurecht, im Planungs- und Umweltrecht, im öffentlichen Dienstrecht, im Staatshaftungs- und Enteignungsrecht, im Wirtschaftsverwaltungsrecht sowie im Abgaben- und Steuerrecht. Im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Nutzung von Immobilien begleiten wir unsere Mandanten bei der Aufstellung von Bauleitplänen sowie in Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz und helfen bei der Regelung abgaben-, sanierungs- und subventionsrechtlicher Fragestellungen.
Sofern die Möglichkeiten einer außergerichtlichen Streitbeilegung ausgeschöpft sind, vertreten wir unsere Mandanten vor den ordentlichen Gerichten, den Arbeits-, Sozial-, Verwaltungs- und Finanzgerichten. Wir übernehmen ebenfalls die Vertretung vor den Schiedsgerichten und werden auf Wunsch unserer Mandanten auch selbst als Schiedsrichter tätig. Als Leitmaxime unserer Prozessführung dient die effiziente und wirtschaftlich sinnvolle Vertretung der Interessen unserer Mandanten.
Urheberrechtliche Fragestellungen ergeben sich zwar insbesondere, aber nicht nur für Medienunternehmen. Auch in anderen Branchen sind urheberrechtliche Themen zunehmend auch im allgemeinen Tagesgeschäft - sei es zu Werbezwecken, bei der Gestaltung von Websites oder bei Nutzung von Musik - von Bedeutung. BROCK MÜLLER ZIEGENBEIN berät Unternehmen und Urheber aus allen Bereichen im Umgang mit eigenen oder fremden Urheberrechten - von der Entwicklung einer Geschäftsidee über die Gestaltung erforderlicher Vereinbarungen bis hin zum Führen von Verhandlungen mit Rechteinhabern oder Rechteverwertern. Dies beinhaltet erforderlichenfalls auch die gerichtliche Durchsetzung zum Schutze eigener oder zur Abwehr vermeintlicher fremder Rechte.
Zum Urheber- und Medienrecht im weiteren Sinne zählt auch die außergerichtliche und ggf. gerichtliche Interessenvertretung bei der Abwehr geschäftsschädigender falscher Tatsachenbehauptungen oder unzulässiger Schmähkritik, wie sie zunehmend beispielsweise in Internetforen vorkommen. Auch bearbeiten wir Mandate im Zusammenhang mit negativer Berichterstattung in den Medien.
Unsere Beratungstätigkeit im Vergaberecht beginnt bei der gemeinsamen Festlegung der Vergabestrategie, erstreckt sich auf die rechtliche Beratung und Begleitung bei der Erstellung der Verdingungsunterlagen, die Prüfung und Bewertung von Bieteranfragen und vergaberechtlichen Rügen bis hin zur Bewertung der Bieterangebote.
BROCK MÜLLER ZIEGENBEIN hat zahlreiche vergaberechtliche Großprojekte begleitet. Das Themenspektrum reicht dabei von der Vergabe von Bauleistungen, Liefer- und Dienstleistungen über die Vergabe von Softwareverträgen, Nahverkehrs-, Ingenieur- und Architektenleistungen, bis hin zur Vergabe von Konzessionen, Leasingmodellen und anderen PPP-Projekten. In Vergabenachprüfungsverfahren vertreten wir unsere Mandanten vor den Vergabekammern und den Vergabesenaten.
Im Zentrum des Wettbewerbsrechts steht das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Hier sind irreführende, behindernde, vergleichende oder rufschädigende Werbung und der Schutz gegen Nachahmungen relevante Themen. Wir begleiten Unternehmen und Agenturen schon im Vorfeld bei Konzeption und Durchführung von Werbekampagnen, Gewinnspielen, Promotion-Veranstaltungen und anderen Events. Ergänzend entwerfen und verhandeln wir die Verträge zwischen den beteiligten Unternehmen, Agenturen, Dienstleistern und Künstlern.
Im Falle von Streitigkeiten entwickelt BROCK MÜLLER ZIEGENBEIN Konzepte zur Durchsetzung von Ansprüchen oder zur Abwehr von Rechtsverletzungen und vertritt die Mandanten erforderlichenfalls in entsprechenden behördlichen oder gerichtlichen Verfahren.