

Paul Hastings LLP
Über uns
Seit der Gründung von Paul Hastings im Jahre 1951 hat sich die Kanzlei mit ca. 1.000 Anwälten in 20 Büros weltweit zu einer der führenden internationalen Großkanzleien entwickelt. Der Fokus der Kanzlei liegt auf der Beratung von Unternehmen in komplexen wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten.
Teil dieser globalen Präsenz ist das Büro in Frankfurt, als wichtiger Standort im Rahmen der europäischen Plattform, welche insgesamt ein Netzwerk von 150 Rechtsanwälten in London, Paris, Brüssel, Mailand und Frankfurt umfasst. Durch die Rolle Deutschlands als einem der führenden Finanzmärkte Europas hat das Büro in Frankfurt eine besondere Bedeutung. Umso wichtiger war es für Paul Hastings, durch den Zusammenschluss mit der Kanzlei Smeets Haas Wolff in 2008 auch in Frankfurt unseren Mandanten sämtliche Ressourcen einer weltweit agierenden und lokal präsenten Großkanzlei anbieten zu können.
In unserem Frankfurter Büro arbeiten 20 hochqualifizierte Anwälte eng mit den übrigen Kollegen in Europa, den USA und Asien zusammen und unser globales Netzwerk gewährt unseren Anwälten Zugang zu dem umfangreichen Know-how Pool der Kanzlei.
Die Kernkompetenzen des Frankfurter Büros liegen in den folgenden Beratungsbereichen:
- Akquisitionsfinanzierung
- Arbeitsrecht
- Asset Finance
- Bankrecht
- Exportfinanzierung
- Gesellschaftsrecht
- Immobilienwirtschaftsrecht / Immobilienfinanzierung
- Insolvenzrecht
- IT
- Kapitalmarktrecht
- Leveraged Finance
- M&A
- Notariat
- Private Equity / Venture Capital
- Projektfinanzierung
- Restrukturierung
- Strukturierte Finanzierung
- Steuerrecht
- Vertragsrecht (einschließlich Outsourcing, Datenschutz, Lizenzverträge, Vertriebsrecht)
Rankings:
Die Kanzlei ist auf Platz 1 der The American Lawyer's 2014 A-List der 20 erfolgreichesten Kanzleien in Amerika gelistet.
The Financial Times US Innovative Lawyer Report listet Paul Hastings unter den Top 5 innovativsten Firmen.
Unsere Spezialisierungen
Insbesondere die jüngsten Entwicklungen im Zuge der Finanzmarktkrise sowie die zunehmende europäische Anpassung der nationalen Regulierungsregime verlangen profunde Kenntnisse der regulatorischen Rahmenbedingungen und der Verwaltungspraxis der zuständigen Aufsichtsbehörde. Die zahlreichen gesetzgeberischen Änderungen der aufsichtsrechtlichen Anforderungen bedürfen einer fortlaufenden Anpassung sowohl der Vertragsgestaltungen als auch interner Reportinganforderungen von Banken und Emittenten von Kapitalmarktakteuren. Paul Hastings berät sowohl deutsche als auch internationale Investment- und Geschäftsbanken bei bankaufsichtsrechtlichen Fragestellungen sowie bei Fragen der Kapitalmarktorganisation.
Unsere Beratung umfasst dabei die gesamte Bandbreite banken- und wertpapieraufsichtsrechtlicher Belange von der Beantragung einer Banklizenz bis zu den Melde- und Prospektpflichten bei Emissionen und Sekundärmarkttransaktionen sowie innovativen Finanzprodukten. Im Rahmen unserer rechtlichen Betreuung übernehmen wir selbstverständlich den jeweils erforderlichen Abstimmungsprozess mit der zuständigen Abteilung der Aufsichtsbehörde.
Unsere immobilienrechtliche Praxis konzentriert sich vor allem auf das Transaktionsgeschäft. Wir betreuen seit Jahren namhafte Investoren und Kreditinstitute beim Erwerb und der Veräußerung wertvoller Büro- und Einzelhandelsimmobilien oder gewerblicher bzw. wohnungswirtschaftlicher Immobilienportfolien. Aufgrund der engen Verzahnung der Real Estate Practice mit unseren Bereichen Immobilienfinanzierung und Restructuring sind wir optimal auf die immer wichtigeren Immobilientransaktionen auf der Debt-Seite eingestellt, und zwar gleichermaßen bei Performing und Non/Sub-Performing Real Estate Loans.
Einen besonderen Schwerpunkt bilden dabei unsere Spezialkenntnisse in angrenzenden Bereichen wie z.B. Zwangsvollstreckungsrecht (Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung), Grundbuchrecht sowie Notar- und Gerichtskostenrecht. Im Zusammenhang mit der Restrukturierung von Immobilieninvestitionen oder mit Projektentwicklungen prüfen und verhandeln wir für unsere Mandanten ferner großvolumige gewerbliche Mietverträge für Einkaufszentren, Bürogebäude und Spezialimmobilien bzw. Szenarien für deren vorzeitige Beendigung.
Auf dem Gebiet Mergers & Acquisitions geht unsere Beratungsdienstleistung bei Verkaufs- und Einkaufsmandaten über die Lösung rein juristischer Fragen hinaus. Unsere Tätigkeit beginnt – entsprechend dem vom Mandanten gewünschten Verfahrensablauf – bei der strategischen Planung im Vorfeld einer Transaktion. Sie setzt sich fort in einem für die Transaktion maßgeschneiderten Due Diligence-Prozess und umfasst weiter die Verhandlungsführung, die vertragliche Umsetzung der Due Diligence sowie der Verhandlungsergebnisse und schließlich– soweit gewünscht – die Gestaltung und fortlaufende Betreuung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen nach vollzogenem Erwerb.
Darüber hinaus beraten wir auch Private Equity-Investoren und Unternehmen bzw. Unternehmer bei Buy-out Transaktionen in allen rechtlichen Aspekten einschließlich der Finanzierung in Form von Eigen- und Fremdkapital sowie Senior, Mezzanine- und Interimsfinanzierungen.
Ein besonderer Fokus liegt zudem auf dem Gebiet Venture Capital. Aufgrund der ausgeprägten Erfahrungen in diesem Tätigkeitsfeld sind wir in der Lage, Investoren umfassend bei der Evaluierung, Strukturierung und beim Controlling von Beteiligungen zu beraten.
Im Bereich der Projektfinanzierung begleiten wir sowohl nationale als auch internationale Finanzierungsvorhaben in sämtlichen Industriebereichen sowie im Rahmen von Infrastrukturprojekten. Investoren unterstützen wir bei der Vereinbarung der Projektverträge, im Verfahren der Subventionsgewährung und in öffentlich rechtlichen Genehmigungsverfahren. Für Banken führen wir umfangreiche Risikountersuchungen (Due Diligence) durch und erstellen und verhandeln die gesamte Finanzierungs- und Sicherheitendokumentation.
Ein weiterer Bereich unserer Tätigkeit ist die Beratung von Banken, Unternehmen und Kommunen bei der rechtlichen Strukturierung und Beratung von Public Private Partnership-Vorhaben zur Realisierung öffentlicher Einrichtungen. Hier bieten wir sowohl eine umfassende Beratungsleistung für die öffentliche Hand als auch für Sponsoren und finanzierende Banken an, für die unsere Anwälte im Rahmen einer integrierten Teamleistung aus den Bereichen Öffentliches Recht, Vergaberecht, Baurecht, Gesellschaftsrecht, Bank- und Finanzierungsrecht und Steuerrecht zusammenarbeiten.
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